Schadstoffsanierung
Asbest und Glaswolle gehören zu den gesundheitsgefährdenden
Baustoffen, die nur durch geschulte Mitarbeiter demontiert und
entsorgt werden dürfen (Zeugnis der Sachkunde nach TRGS 519 und
TRGS 521). Dies umfasst auch die Bewertung und Einschätzung der
zu demontierenden Materialien.
Asbest:
- Schwach gebundenes Asbest z.b.
- Dichtungen an alte Heizungsanlagen
- Dichtungen an Flansche von Heizungsleitungen
- Gipsisolierung an alten Heizungsleitungen
- Nachtspeicheröfen
- Fest gebundenes Asbest z.b.
- Abwasserrohre
- Luftkanäle
- Brandschutzklappen
- Wellplatten
KMF (Glaswolle, Steinwolle, Basaltwolle):
- Isolierung an Heizungsleitungen
- Isolierung an alten Heizkessel
- Isolierung an Luftkanäle
- Isolierungen in Wände
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